Erklärung zur Barrierefreiheit

Die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.slk-kliniken.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG    

  • Manche Bilder und Grafiken haben keine Alternativtexte.
  • Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement „Überschrift“ ausgezeichnet.
  • Die Webseite verfügt teilweise nicht über ausreichende Helligkeitskontraste.
  • Nicht alle wesentlichen Funktionen und Inhalte können ausschließlich mit der Tastatur bedient werden.
  • Wiederkehrende Bereiche/Blöcke der Webseite können nicht übersprungen werden.
  • Nach dem Absenden von Formularen werden Fehlermeldungen unter den fehlerhaft ausgefüllten Feldern von einer Sprachausgabe nicht angesagt.
  • Die Syntaxanalyse ist nicht vollständig optimiert für das Browsen mit Screenreadern.
  • Die Inhalte stehen aktuell nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache zur Verfügung.
  • Einige PDFs sind aktuell nicht barrierefrei angelegt.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.10.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.10.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere Mängel zur Barrierefreiheit auffallen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: info@slk-kliniken.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.