Der Betriebsrat ist verpflichtet zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten (§ 2 BetrVG). Zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben wir die Interessen aller Arbeitnehmer im Auge.
Die Aufgaben umfassen insbesondere gehört dazu die Überwachung der Durchführung aller arbeitnehmerschützenden Normen (Datenschutz, Arbeitsschutz, etc.) und die Förderung und der Schutz von Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern und Auszubildenden. Auch beim Thema Gleichstellung von Frauen und Männern hat der Betriebsrat eine Gestaltungsaufgabe. Dies gilt insbesondere bei Einstellung, Beschäftigung, Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung und beruflichem Aufstieg.
Kurz gesagt: der Betriebsrat sorgt für bessere Arbeitsbedinungen für alle Beschäftigten. Wir sind da für unsere Mitarbeiter wann immer Beratungsbedarf besteht.
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Das SBV-Büro ist in Heilbronn am Klinikum am Gesundbrunnen G4705. Die Schwerbehindertenvertretung ist für alle Mitarbeiter der SLK-Kliniken Heilbronn und der SLK-Service GmbH zuständig. Damit wir auch Zeit für Ihr Anliegen haben bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung dies kann gerne telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei Anfragen kommen wir auch zu Terminen an einen anderen Standort.