Positiver Entscheid für Dr. Thomas Jendges: Das Landgericht Berlin hat das gegen ihn laufende Strafverfahren eingestellt. Damit sind die Anschuldigungen, er sei in seiner Zeit als Geschäftsführer einer Berliner Klinikgesellschaft an einem Abrechnungsbetrug beteiligt gewesen, vom Tisch. Dr. Thomas Jendges, der seit 2009 Geschäftsführer der SLK-Kliniken Heilbronn ist, hatte stets versichert, keine unrechtmäßigen Handlungen vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft war seiner Argumentation gefolgt und hatte die Einstellung des Verfahrens gegen ihn beantragt.
Die Verfahrenseinstellung ist nun durch das Landgericht erfolgt. Die erteilte Geldauflage wurde zwischenzeitlich erfüllt. Damit ist ausdrücklich kein Schuldanerkenntnis verbunden. Der Vorsitzende des SLK-Aufsichtsrats, OB Harry Mergel, zeigt sich zufrieden über den Gerichtsentscheid: „Dr. Jendges hat uns stets umfassend über den Sachstand informiert. Mit der Verfahrenseinstellung hat das Gericht unser Vertrauen in den Geschäftsführer bestätigt.“
Hintergrund
Mit der Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ist ausdrücklich keine Schuldfeststellung verbunden. Das bedeutet, dass der Angeschuldigte nach einer solchen Einstellung tatsächlich und rechtlich als unschuldig anzusehen ist. Insoweit unterscheidet sich die Geldauflage von einer Geldstrafe oder Geldbuße, wie sie nach Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden könnte.