Ab Montag, 18. Mai 2020, wird das seit Mitte März 2020 gültige Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch neue Besucherregelungen gelockert. So können stationäre Patienten dann wieder regelmäßig Besuch empfangen. Am Wochenende 16./17. Mai gilt nach wie vor das grundsätzliche Besuchsverbot in allen Einrichtungen der SLK-Kliniken.
Um den Infektionsschutz weiter aufrecht zu halten, gelten für Besuche im Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn, im Klinikum am Plattenwald in Bad Friedrichshall, in der Fachklinik Löwenstein sowie in der Geriatrischen Rehabilitationsklinik Brackenheim ab Montag, 18. Mai 2020, bis auf Weiteres folgende Regelungen:
Ein weiterhin striktes Besuchsverbot in allen Einrichtungen gilt für Personen,
Neben der erweiterten Besucherregelung gehen die SLK-Kliniken auch im Bereich der Patientenversorgung den nächsten Schritt in Richtung Normalbetrieb. Auf rund 70 Prozent des früheren Umfangs werden ebenfalls ab Montag, 18. Mai 2020, der Ambulanzbetrieb und auf rund 80 Prozent der stationäre Bereich ausgeweitet.
SLK bittet um Verständnis dafür, dass aufgrund der Einlasskontrollen derzeit etwas mehr Zeit mitgebracht werden muss, wenn Angehörige besucht oder Sprechstundentermine wahrgenommen werden.
Der Fragebogen, der beim Betreten der Kliniken ausgefüllt werden muss, ist auch online unter www.slk-kliniken.de/coronavirus zu finden. Um die Wartezeiten zu verkürzen, kann der Fragebogen bereits ausgedruckt und vorausgefüllt mitgebracht werden.