An den SLK-Kliniken gilt ab kommenden Montag, 22. November, die 2G-Regel für Besucher und die 3G-Regel für Ambulanzpatienten und deren dringend notwendige Begleitperson.
Seit Mittwoch ist die „Corona-Alarmstufe“ in Baden-Württemberg in Kraft, in nahezu allen öffentlichen Bereichen gilt die 2G-Regel. Die Zahl der stationär im SLK-Verbund aufgenommenen COVID-19-Patienten ist besorgniserregend gestiegen.
Daher führen auch die SLK-Kliniken zum Schutz aller Personengruppen im Krankenhaus die 2G-Regel für Besuche ein. Das bedeutet:
Ausnahmen in Form von 3G durch Nachweis eines höchstens 24-Stunden alten Antigen-Tests beziehungswiese eines 48 Stunden alten PCR-Tests sind möglich für:
Um zügig ins Klinikum zu kommen, sollten die Testnachweise mitgebracht werden. Antigentests können jedoch auch in den Testzentren der Kliniken gemacht werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Online-Terminvereinbarung über die Klinikwebsite empfehlenswert. SLK bietet keine PCR-Testungen für Besucher an.
3G für Ambulanzpatienten und Schwangere
Mit Einführung der 2G-Regel für Besucher geht eine 3G-Regel für Ambulanzpatienten und deren dringend notwendige Begleitpersonen einher. Patienten, die einen Ambulanztermin wahrnehmen, müssen sich bei der Einlasskontrolle deshalb als geimpft, genesen oder getestet ausweisen, ebenso notwendige Begleitpersonen. Auch in diesen Fällen sind maximal 24-Stunden alte Antigentests oder 48 Stunden alte PCR-Tests möglich.
Für Patienten, die zu ambulanten Terminen in die Therapiezentren am Gesundbrunnen und am Plattenwald kommen, gilt ebenfalls 3G. Sowie auch für Schwangere in der Schwangerenambulanz, wo Begleitpersonen ebenfalls nur in dringenden Ausnahmen und unter der 3G-Regelung möglich sind. Für Schwangere unter der Geburt entfallen alle Regeln, ihre Begleitperson wird vor Ort getestet.
FFP2-Maskenpflicht und Kinder
In den Krankenhäusern der SLK-Kliniken können Patienten weiterhin einmal täglich Besuch von einer Person empfangen. Alle Patienten, Besucher und andere externe Personen müssen innerhalb des Klinikums durchgängig eine FFP2-Maske tragen, auch in den Patientenzimmern. Dort ist nur jeweils ein externer Besucher zugelassen, weshalb Patienten in Mehrbettzimmern gebeten werden, sich hinsichtlich ihrer Besucher abzustimmen. Kinder, die stationär in der Kinderklinik behandelt und nicht stationär von einem Elternteil begleitet werden, dürfen einmal täglich – unter Einhaltung der 2G-Regel –von beiden Elternteilen besucht werden, die jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein dürfen. Geschwisterkinder sind nicht zugelassen.
Einlass und Organisation
In den Eingangsbereichen der Kliniken finden Einlasskontrollen statt. Dort sind die Impf-, Genesenen-, beziehungswiese Test-Nachweise und der Personalausweis vorzuzeigen, zudem werden alle Besucher mit Hilfe eines Einlassbogens registriert. Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage relevanten Kontakt zu einem COVID-19-Infizierten hatten oder aktuell Symptome aufweisen, können keine Patienten besuchen. Im Klinikum am Gesundbrunnen (Heilbronn) und im Klinikum am Plattenwald (Bad Friedrichshall) sind Besuche täglich an allen Tagen zwischen 10 und 18 Uhr möglich, in der Fachklinik Löwenstein zwischen 14 und 18 Uhr. In den COVID-19-Bereichen sind keine Besuche gestattet. Für die Geriatrische Rehaklinik in Brackenheim gelten separate Besucherregelungen.
Aktuelle Situation
Im SLK-Verbund werden – Stand heute – derzeit 80 COVID-19-Patienten behandelt, 20 davon auf der Intensivstation. Um diese enorme Herausforderung weiterhin stemmen und gleichzeitig auch alle „Non-COVID-Patienten“ medizinisch optimal versorgen zu können, appelliert SLK-Geschäftsführer Thomas Weber an die Bürgerinnen und Bürger: „Lassen Sie sich impfen. Damit schützen Sie sich selbst wirkungsvoll und helfen mit, die hohe Belastung unseres pflegerischen und medizinischen Personals, vor allem auf den COVID-Stationen, wieder zu reduzieren.“
Alle stationär im SLK-Verbund aufgenommen Patienten werden routinemäßig mit einem Antigenschnelltest auf das Coronavirus getestet. Unabhängig vom Ergebnis und unabhängig vom individuellen Impfstatus einer Person werden alle Patienten uneingeschränkt umfassend versorgt und behandelt.
Weitere Informationen: www.slk-kliniken.de/aufenthalt-service/corona-virus/hinweise-fuer-besucher