27.02.2023

Besucherregelungen

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Mit der Aufhebung der Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg passen die SLK-Kliniken ihre Besucherregelungen an. 

Zum 1. März 2023 sollen die baden-württembergischen Corona-Verordnungen aufgehoben werden. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen wird es dann keine Masken- und Testpflichten mehr geben. Für Krankenhausbesucher entfällt die Testpflicht, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt aber vorerst erhalten und endet voraussichtlich mit Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 7. April.

Ab dem 1. März 2023 gelten in den SLK-Kliniken mit den Standorten Klinikum am Gesundbrunnen (Heilbronn), Klinikum am Plattenwald (Bad Friedrichshall), Geriatrische Rehaklinik Brackenheim und Fachklinik Löwenstein folgende Besucherregelungen:

  • Besuchszeiten an allen Standorten: täglich zwischen 10.00 und 18.00 Uhr.
  • Keine Testpflicht, aber FFP-2-Masken-Pflicht für Ambulanzpatienten, Begleitpersonen, Besucher, Blutspender und alle anderen externen Personen, die die Klinikgebäude betreten.
  • Stationäre Patienten (auch corona-positive) dürfen von unterschiedlichen Personen Besuch empfangen, die jedoch nicht gleichzeitig zu Besuch kommen dürfen. Es sollte also pro Patient immer nur ein Besucher anwesend sein.
  • Kinder unter 14 Jahren zählen nicht als zusätzliche Besucher. Für Kinder ab 6 Jahren besteht weiterhin Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz).
  • In der Kinderklinik dürfen beide Elternteile gleichzeitig zu Besuch kommen.

Personen mit Erkältungssymptomen werden aus Rücksicht auf die Patienten gebeten, von Besuchen im Krankenhaus abzusehen. Ebenso sollten immunschwache Menschen oder auch schwangere Frauen Krankenbesuche von corona-positiven Patienten vermeiden
 

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