Mit der Aufhebung der Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg passen die SLK-Kliniken ihre Besucherregelungen an.
Zum 1. März 2023 sollen die baden-württembergischen Corona-Verordnungen aufgehoben werden. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen wird es dann keine Masken- und Testpflichten mehr geben. Für Krankenhausbesucher entfällt die Testpflicht, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt aber vorerst erhalten und endet voraussichtlich mit Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 7. April.
Ab dem 1. März 2023 gelten in den SLK-Kliniken mit den Standorten Klinikum am Gesundbrunnen (Heilbronn), Klinikum am Plattenwald (Bad Friedrichshall), Geriatrische Rehaklinik Brackenheim und Fachklinik Löwenstein folgende Besucherregelungen:
Personen mit Erkältungssymptomen werden aus Rücksicht auf die Patienten gebeten, von Besuchen im Krankenhaus abzusehen. Ebenso sollten immunschwache Menschen oder auch schwangere Frauen Krankenbesuche von corona-positiven Patienten vermeiden