26.11.2021

Ab 1.12.: Für Besucher gilt 2G-plus

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An den SLK-Kliniken gilt ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, die 2G-plus-Regel für Besuche: Geimpft oder genesen plus negativer Corona-Test.

Auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg passt SLK wiederholt seine Regeln für Besucher an. Das bedeutet:

  • Stationär aufgenommene Patienten können ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, nur noch von Personen besucht werden, die nachweislich vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder nachweislich davon genesen sind und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen können. Für den Testnachweis ist ein höchstens 24-Stunden alter Antigen-Test oder ein höchstens 48-Stunden alter PCR-Test notwendig. Diese Regelung betrifft auch die Geburtenstation und die Kinderklinik.
  • Nicht nachweislich vollständig geimpfte oder nicht nachweislich genesene Personen können keinen Patienten im Krankenhaus besuchen.

Ausnahmen in Form von 3G durch Nachweis eines höchstens 24-Stunden alten Antigen-Tests beziehungswiese eines 48 Stunden alten PCR-Tests sind möglich für:

  • Besucher eines sterbenden oder bereits verstorbenen Patienten.
  • Personen unter 18 Jahren.
  • Personen, für die noch keine STIKO-Impfempfehlung vorliegt.
  • Personen, die sich nachweislich nicht impfen lassen können (ärztliches Attest).

Um zügig ins Klinikum zu kommen, sollten die Testnachweise mitgebracht werden. Antigentests können auch in den Testzentren der Kliniken gemacht werden. Hier sind die Kapazitäten jedoch begrenzt, eine vorige Online-Terminvereinbarung über die Klinikwebsite ist daher Voraussetzung.  SLK bietet keine PCR-Testungen für Besucher an.

Besuchshäufigkeit und Kinder
In den Krankenhäusern der SLK-Kliniken können Patienten einmal täglich Besuch von einer Person empfangen. Alle Patienten, Besucher und andere externe Personen ab 15 Jahren müssen innerhalb des Klinikums durchgängig eine FFP2-Maske tragen, auch in den Patientenzimmern. Dort ist nur jeweils ein externer Besucher zugelassen, weshalb Patienten in Mehrbettzimmern gebeten werden, sich hinsichtlich ihrer Besucher abzustimmen. Kinder, die stationär in der Kinderklinik behandelt und nicht stationär von einem Elternteil begleitet werden, dürfen einmal täglich – unter Einhaltung der 2G-plus-Regel – von beiden Elternteilen besucht werden, die jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein dürfen. Geschwisterkinder sind nicht zugelassen.

Einlass und Organisation
In den Eingangsbereichen der Kliniken finden Einlasskontrollen statt. Dort sind die Impf-, Genesenen-, beziehungsweise Test-Nachweise und der Personalausweis vorzuzeigen, zudem werden alle Besucher mit Hilfe eines Einlassbogens registriert.  Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage relevanten Kontakt zu einem COVID-19-Infizierten hatten oder aktuell Symptome aufweisen, können keine Patienten besuchen. Im Klinikum am Gesundbrunnen (Heilbronn) und im Klinikum am Plattenwald (Bad Friedrichshall) sind Besuche täglich an allen Tagen zwischen 10 und 18 Uhr möglich, in der Fachklinik Löwenstein zwischen 14 und 18 Uhr. In den COVID-19-Bereichen sind keine Besuche gestattet. Für die Geriatrische Rehaklinik in Brackenheim gelten separate Besucherregelungen.

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