Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen haben sich die Besuchs- und Zutrittsrechte an den Krankenhäusern weiter verschärft. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt Besuchern den Zugang zu Krankenhäusern nur noch mit nachweislich negativem Corona-Antigentest und FFP2-Maske. Ab Montag, 18. Januar 2021, setzen die SLK-Kliniken diese verschärfte Besucherreglung um.
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