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Datum | 27.04.2023 |
Zeit | 17:00 Uhr |
Bei Krebserkrankungen wird meist empfohlen, einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht zu stellen.
In der Regel wird die Schwerbehinderteneigenschaft dann nur für einen befristeten Zeitraum festgestellt und nach einigen Jahren ein neues Verfahren eröffnet.
Der Vortrag gibt zunächst Tipps zur Antragstellung und zum Verfahren allgemein, beleuchtet das Vorgehen der Behörde nach Eintritt der sogenannten Heilungsbewährung und stellt dar, welche Folgen eine mögliche Herabsetzung des Grades der Behinderung hat.
Er zeigt Wege auf, wie Sie selbst am Verfahren mitwirken können und beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Nachteilsausgleichen und zur Befristung des Schwerbehindertenausweises.
Referentin: Beate Reimold-Polenske, Sozial- und Versorgungsamt beim Landratsamt Heilbronn – Schwerbehindertenrecht
Der Vortrag findet in Präsenz in den Räumlichkeiten der Dt. Rentenversicherung BW statt und ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf dem beigefügten Veranstaltungsflyer.