EAP

Sie interessieren sich für eine EAP? Sie haben bereits eine ärztliche Verordnung über eine EAP? Oder ist vielleicht sogar Ihr Antrag auf eine EAP abgelehnt worden? Für alle Fälle finden Sie auf den folgenden Seiten Interessantes und Hilfreiches zum Thema.

Wir freuen uns, Sie zu Ihrer EAP im Therapiezentrum am Gesundbrunnen begrüßen zu dürfen.

Ablauf der EAP

Vor Therapiebeginn ist die Vorlage einer Notwendigkeitsbescheinigung eines niedergelassenen Facharztes für Chirurgie oder Orthopädie bzw. nach stationärem Aufenthalt in unserer Klinik vom Stationsarzt erforderlich. (Diese muss uns spätestens 14 Tage nach Ausstellung vorliegen).

  • Berufsgenossenschaft: EAP-Verordnung in UCH-Ambulanz oder D-Arzt
  • Privat: Rezept über EAP
  • Gesetzliche Krankenkassen: Einzelfallentscheidungen möglich

Kooperationsärzte für unser Therapiezentrum sind u.a.:

  • Prof. Dr. med. W.Linhart oder Vertreter
  • Dr. med. Bachmann
  • Dr. med. Eckardt/Dr. med. Acker
  • Dr. med. Simpfendörfer
  • Dr. med. Wenninger

Nähere Informationen können Sie sich durch anklicken der einzelnen Behandlungsmethode abrufen.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Genehmigungsverfahren

Die Ergebnisse der Eingangsuntersuchung werden dokumentiert und zusammen mit dem Kostenübernahmeantrag an den zuständigen Kostenträger übersandt. Dieser entscheidet dann über die Genehmigung oder Ablehnung des eingereichten Antrages und gibt uns unverzüglich Bescheid. Sobald die Genehmigung des Kostenträgers vorliegt, kann mit der Durchführung der EAP begonnen werden.

Bei entsprechender Diagnose werden im Regelfall 10 Behandlungstage genehmigt. Sollte darüber hinaus eine Therapieverlängerung notwendig sein, so muss dies der behandelnde Facharzt ausdrücklich begründen.

Therapieablauf

Die Behandlungszeit beträgt 3-4 Stunden täglich und wird 3-5 x pro Woche durchgeführt. Die Behandlungsintensität sowie der Behandlungsumfang richten sich nach dem individuell erstellten Therapieplan und werden im Laufe der Behandlung dem aktuellen Krankheitsbild angepasst.

Während der Behandlungsdauer darf die Therapie ohne ausdrückliche Begründung nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.