Für die allgemeine Sprechstunde ist eine Überweisung des Hausarztes ausreichend.
Weiterführende ambulante Behandlung wie z.B. aufwendige Wunden oder für ambulante Operationen benötigen wir einen Überweisungsschein eines niedergelassenen Allgemeinchirurgen.
Für die stationären Aufnahmen und Notfälle benötigen wir eine stationäre Einweisung.