Für die ambulanten Untersuchungen sind Termine im Voraus telefonisch zu vereinbaren.
Patienten, die gesetzlich versichert sind, dürfen nur nach Überweisung durch einen niedergelassenen Augenarzt oder wenn Gefahr für das Auge droht, in unserer Abteilung behandelt werden.
Zum Untersuchungstermin sollten eine aktuelle Überweisung des behandelnden Augenarztes, die Versichertenkarte und, sofern vorhanden, Vorbefunde mitgebracht werden.
Ambulante Untersuchungen
Untersuchung von Frühgeborenen
Privatsprechstunde
alternativ können Sie Termine für die Privatsprechstunde auch online vereinbaren
Sehschule
Ambulante Operationen