Infos für Privatpatienten

Gesundheits-Check-up

Der Gesundheits-Check-up sollte erstmals im Alter von 35 Jahren durchgeführt werden. Das Angebot richtet sich ausdrücklich an Menschen ohne Beschwerden und soll gesundheitliche Probleme frühzeitig erfassen, die lange unbemerkt bleiben können. Die Untersuchung dient somit nicht nur zur Erkennung von Krankheiten, sondern auch zur Erfassung von individuellen Risiken, um rechtzeitig gegensteuern zu können.

Insbesondere sollen bei einem Check-up folgende Erkrankungen frühzeitig erkannt werden:

  • Bluthockdruck
  • Erhöhte Blutfettwerte
  • Diabetes mellitus
  • Koronare Herzkrankheit
  • Arterielle Verschlusskrankheit  (Durchblutungsstörungen)
  • Erkrankungen der Nieren
  • Lungenerkrankungen
  • Tumorerkrankungen (Krebs)

Der Check-up umfasst bei uns folgendes Programm:

  • Anamnese (Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte, Beschwerden, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, Risiken)
  • Körperliche Untersuchung
  • Labor, Urinbefund, Stuhlbluttest
  • EKG
  • Ultraschall Bauchorgane, Prostata bei Männern
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Bei Rauchern Durchführung eines CT der Lunge
  • Ausführlicher Arztbericht (in verständlicher Form) an Hausarzt und Patient

Wann sollte eine Ultraschalluntersuchung der Oberbauchorgane erfolgen?

Bei der sogenannten Abdomensonografie werden Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Milz, Aorta mit großen Oberbauchgefäßen und ggf. Harnblase und Prostata untersucht. Darm, Lunge und Rippenfell sind nur eingeschränkt beurteilbar, hier gibt es bessere Methoden. Die Untersuchung der gynäkologischen Organe sollte dem Gynäkologen vorbehalten bleiben.

Die Untersuchung ist immer dann geboten, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung der oben genannten Organe vorliegt.

Die Untersuchung sollte im Rahmen eines Gesundheits-Check-ups mit durchgeführt werden, da sie harmlos, nicht unangenehm und ohne Vorbereitung durchführbar ist.

Zur Sonografie braucht man nicht nüchtern zu erscheinen. Nur in Einzelfällen kann es sinnvoll sein, die Sonografie in nüchternem Zustand zu wiederholen.

Wann sollte eine Magenspiegelung durchgeführt werden?

Eine Magenspiegelung zur Vorsorge ist (im Gegensatz zum Darm) bei Beschwerdefreiheit nicht erforderlich.

Sicherheitshalber sollte sie aber bei Vorhandensein von Verwandten 1. Grades mit Magen- oder Speisröhrenkrebs nach dem 40. Lebensjahr durchgeführt werden. Kontrollintervalle dann je nach Ergebnis der Gewebsproben.

Ferner sollte bei folgenden Beschwerden oder Symptomen der Magen untersucht werden:

  1. Anhaltende Magenbeschwerden/-schmerzen, Schmerzen im Oberbauch
  2. (Stärkeres) Sodbrennen
  3. Anhaltende Übelkeit und Erbrechen/Brechreiz
  4. Neu aufgetretene Appetitlosigkeit
  5. Schluckstörungen
  6. Chronischer Husten ohne erkennbare Ursache
  7. Gewichtsabnahme
  8. Blutarmut, Eisenmangel
  9. Blut im Stuhl (wenn bei der Darmspiegelung keine Ursache gefunden wurde)
  10. Leberzirrhose (zur Untersuchung auf Krampfadern der Speiseröhre)
  11. Verdacht auf Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) oder sonstige Mangelerscheinungen (z.B. Vitamin B12)

Wann sollte eine Darmspiegelung durchgeführt werden?

Im Rahmen der Vorsorge Männer ab 50 und Frauen ab 55 Jahren. War die Untersuchung unauffällig, Wiederholung alle 10 Jahre ausreichend.

Liegt bei einem Verwandten 1. Grades Darmkrebs vor, sollte die erste Darmspiegelung sicherheitshalber bereits mit 40 Jahren, spätestens aber 10 Jahre vor dem Erkrankungsalter des Verwandten, erfolgen. Wiederholung dann alle 5 Jahre.

Ferner sollte die Untersuchung bei folgenden Beschwerden bzw. Symptomen erfolgen:

  1. Sichtbares Blut im Stuhl/am Papier
  2. Im Rahmen eines Stuhlbluttests festgestelltes Blut im Stuhl (nicht sichtbar)
  3. Länger als 4 Wochen andauernder Durchfall
  4. Hartnäckige Obstipation (Verstopfung) ohne erkennbare Ursache
  5. Plötzliche Änderung der Stuhlgewohnheit (z.B. nicht mehr regelmäßig)
  6. Neu aufgetretene Blutarmut und/oder Eisenmangel
  7. Bauchschmerzen, Blähungen und andere neu aufgetretene Missempfindungen
  8. Gewichtsverlust