Der Gesundheits-Check-up sollte erstmals im Alter von 35 Jahren durchgeführt werden. Das Angebot richtet sich ausdrücklich an Menschen ohne Beschwerden und soll gesundheitliche Probleme frühzeitig erfassen, die lange unbemerkt bleiben können. Die Untersuchung dient somit nicht nur zur Erkennung von Krankheiten, sondern auch zur Erfassung von individuellen Risiken, um rechtzeitig gegensteuern zu können.
Insbesondere sollen bei einem Check-up folgende Erkrankungen frühzeitig erkannt werden:
Der Check-up umfasst bei uns folgendes Programm:
Bei der sogenannten Abdomensonografie werden Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Milz, Aorta mit großen Oberbauchgefäßen und ggf. Harnblase und Prostata untersucht. Darm, Lunge und Rippenfell sind nur eingeschränkt beurteilbar, hier gibt es bessere Methoden. Die Untersuchung der gynäkologischen Organe sollte dem Gynäkologen vorbehalten bleiben.
Die Untersuchung ist immer dann geboten, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung der oben genannten Organe vorliegt.
Die Untersuchung sollte im Rahmen eines Gesundheits-Check-ups mit durchgeführt werden, da sie harmlos, nicht unangenehm und ohne Vorbereitung durchführbar ist.
Zur Sonografie braucht man nicht nüchtern zu erscheinen. Nur in Einzelfällen kann es sinnvoll sein, die Sonografie in nüchternem Zustand zu wiederholen.
Eine Magenspiegelung zur Vorsorge ist (im Gegensatz zum Darm) bei Beschwerdefreiheit nicht erforderlich.
Sicherheitshalber sollte sie aber bei Vorhandensein von Verwandten 1. Grades mit Magen- oder Speisröhrenkrebs nach dem 40. Lebensjahr durchgeführt werden. Kontrollintervalle dann je nach Ergebnis der Gewebsproben.
Ferner sollte bei folgenden Beschwerden oder Symptomen der Magen untersucht werden:
Im Rahmen der Vorsorge Männer ab 50 und Frauen ab 55 Jahren. War die Untersuchung unauffällig, Wiederholung alle 10 Jahre ausreichend.
Liegt bei einem Verwandten 1. Grades Darmkrebs vor, sollte die erste Darmspiegelung sicherheitshalber bereits mit 40 Jahren, spätestens aber 10 Jahre vor dem Erkrankungsalter des Verwandten, erfolgen. Wiederholung dann alle 5 Jahre.
Ferner sollte die Untersuchung bei folgenden Beschwerden bzw. Symptomen erfolgen: