Die Ausgabe von Blutprodukten erfolgt über das Transfusionslabor, das 24 Stunden am Tag besetzt ist. Im Transfusionslabor befindet sich das zentrale Blutdepot der SLK-Kliniken GmbH, in dem folgende Blutprodukte zur Ausgabe bevorratet bzw. unmittelbar vor Bedarf hergestellt werden:
Andere Produkte aus Blutplasma (z. B. Faktorenkonzentrate, Fibrinkleber, Humanalbumin) werden über die Apotheke der SLK-Kliniken bevorratet und ausgegeben.
Blutprodukte sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Abgabe zur Anwendung erfolgt auf der Grundlage folgender Richt- und Leitlinien, die auf Grund des Transfusionsgesetzes normativen Charakter haben.
Die Abgabe von Blutprodukten ist nicht ohne vorhergehende blutgruppen-serologische Untersuchungen möglich. Folgende Untersuchungen sind zwingend vorgeschrieben:
Produkt | Blutgruppenbestimmung | Serologische Verträglichkeitsprobe (= Kreuzprobe) |
---|---|---|
Erythrozytenkonzentrat | erforderlich: 1 Röhrchen EDTA Vollblut | erforderlich: 1 Röhrchen EDTA Vollblut |
Thrombozytenkonzentrat | erforderlich: 1 Röhrchen EDTA Vollblut | nicht erforderlich |
Frischplasma | erforderlich: 1 Röhrchen EDTA Vollblut | nicht erforderlich |
Bei Patienten, die chronisch transfusionsbedürftig sind, ist eine vollständige Blutgruppenbestimmung (AB0-Eigenschaften, Serumgegenprobe, Rh-D-Antigen, ggf. Rh-Untergruppe, Kell-Antigen, Antikörpersuchtest) nur bei der erstmaligen Inanspruchnahme des Transfusionslabors zu bestimmen. Der Untersuchungsumfang bei Folgetransfusionen richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul Ehrlich Institutes zur Gewinnung und Anwendung von Blutprodukten.
Die Anforderung von Blutprodukten erfolgt mit dem Maschinen lesbaren EDV-Anforderungsbeleg der Abteilung Transfusionsmedizin und Blutbank. Dieser muss wegen des Rezeptcharakters sowohl die Unterschrift des anfordernden Arztes, wie ggf. auch die Unterschrift desjenigen tragen, der die Blutproben für die blutgruppen-serologischen Untersuchungen entnommen hat.
Anforderungsbeleg Transfusionsmedizin
Für Patienten, deren Behandlungskosten nach dem Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung von den Krankenkassen übernommen werden, benötigen wir für die Kostenerstattung zusätzlich ein ausgefülltes Rezept gemäß nachfolgendem Muster:
Rezept
Bitte achten Sie darauf, falls die Patienten von der Rezeptgebühr befreit sind, das Rezept entsprechend auszufüllen. Andernfalls muss die Klinik als berechnende Stelle den Patienten gemäß gesetzlicher Vorgaben die Rezeptgebühr von EUR 10,00 pro Rezept mit getrennter Rechnung berechnen.
Für Patienten, deren Behandlungskosten nach dem Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen werden, benötigen wir für die mit der Ausgabe von Blutprodukten obligaten Laboruntersuchungen (siehe oben) zusätzlich einen ausgefüllten Überweisungsschein Muster 10 des Bundesmantelvertrages.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund geänderter Rechtsvorschriften der KV seit dem 1. Juli 2008 nur noch die neuen Überweisungsscheine Muster 10 („Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“) verwendet werden dürfen. Über unser Sekretariat (Frau Nürnberg) können Sie kostenlos Überweisungsscheine anfordern.
Überweisungsschein