Auf unserer kinderchirurgischen Station (Operative Kinderstation C61) sind die Voraussetzungen für eine kindgerechte Behandlung der kranken und unfallverletzten Kinder gegeben. Dies machen wir möglich durch:
Die Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischer Indikation ist bis zum Schulalter generell gegeben. Darüber hinaus bestehende Notwendigkeiten, z. B. bei behinderten Kindern, werden vom Kinderchirurgen überprüft und entsprechend festgelegt.
Haben Sie Vertrauen zu den Ärzten und Schwestern, die sich um Ihr Kind bemühen mit dem Ziel, dass dieses so schnell wie möglich unsere Klinik wieder gesund verlassen kann.
Gerade bei der demographischen Entwicklung in Deutschland mit Überalterung der Bevölkerung ist es wichtig, dass es weiterhin hochqualifizierte Spezialisten gibt, die nicht nur bei den seltener auftretenden komplexen Erkrankungen im Kindesalter, sondern auch bei den sehr häufigen und unproblematischen kinderchirurgischen Fällen, eine kompetente Behandlung anbieten und dabei auch über das betroffene Organ hinaus im Sinne einer ganzheitlichen Medizin auf das kranke Kind eingehen können. Dies entspricht dem kinderchirurgischen Selbstverständnis.