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Bei bis zu 5% der Fälle kann es ohne einen ersichtlichen Grund bezüglich des Prothesensitzes zu einer Prothesenlockerung innerhalb der ersten 10 Jahre kommen.
Hierbei spricht man von einer „aseptischen” Lockerung, da keine bakterielle Besiedelung oder Infektion als Ursache infrage kommt.
Im Gegensatz dazu können auch bakterielle Infektionen zu einer „septischen“ Lockerung der Prothese führen. Es sind hierbei drei mögliche Infektionsarten zu unterscheiden:
Man schätzt heute das Risiko für eine Infektion nach einem Ersteinbau auf maximal 3%.
Die hauptsächlichen Keime bilden um jegliches Fremdmaterial der Prothese einen sie abschirmenden Biofilm, so dass die Bakterien zumeist nicht durch Antibiotika oder auch operative Maßnahmen zu bekämpfen sind. Meistens muss dann die Prothese zur Infektsanierung komplett entfernt werden.
In unserer Klinik erfolgt bei Spät-Infekten und low-grade-Infektionen einer Prothese die sterile Punktion des Gelenkes zum anschließenden Nachweis eines Keimes. Dies benötigt zum Teil bis zu 14 Tage Bebrütungszeit. Nur so kann dann gezielt mit speziellen Antibiotika gegen den Infekt vorgegangen werden. Meist müssen wir in dieser Situation die Prothese komplett entfernen, zwischenzeitlich einen Platzhalter mit Antibiotikum implantieren und nach Ausheilen des Infektes dann neuerlich eine Prothese implantieren. Gelegentlich werden hierzu dann Spezialprothesen (Revisionsprothesen) von Nöten sein.
Bei hochbetagten Patienten in einem stark reduzierten Allgemeinzustand und mit extrem hohen Narkoserisiko wird in seltenen Fällen auf eine Re-Implantation einer Prothese verzichtet. Der Begriff Girdlestone-Hüfte beschreibt den Zustand nach Entfernung einer Hüftprothese, wie er z.B. zur Infektionssanierung erforderlich ist. Das betroffene Bein wird nach der Prothesenentfernung um mehrere Zentimeter kürzer, deshalb ist eine spezielle Schuherhöhung erforderlich. Die Oberschenkelmuskelkraft ist in dem operierten Bein mit einer Girdlestone-Hüfte vermindert. Gehstöcke gleichen dies aus.
Um das Risiko einer möglichen Infektion durch Verschleppung von Bakterien über die Blutbahn bei operativen Eingriffen wie z.B. Zahnbehandlung, Operationen im HNO-Bereich, aber auch urologische und gynäkologische Eingriffe zu minimieren, empfehlen wir in unserer Klinik eine vorsorgliche Antibiose kurz vor diesen Eingriffen.
Im Falle einer aseptischen Lockerung (s.o.) sowie Beschwerden aufgrund anderer Ursachen (z. B. Instabilität oder Achsfehlern) kann ein Wechsel der Hüftendoprothese erforderlich werden. Dies ist meist in einem operativen Eingriff (einzeitiger Wechsel) möglich.
Bei Protheseninfektionen werden wir zusammen mit Ihnen entscheiden, ob der Wechsel der Prothese erfolgen muss bzw. ob dies in einem Eingriff oder in zwei Eingriffen durchzuführen ist. Ein dauerhafter Gelenkerhalt bei Spätinfektionen gelingt in nur weniger als 20% der Fälle.
Beide Begriffe beschreiben die (postoperative) Entstehung von Knochengewebe an Stellen, wo normalerweise Muskeln oder Sehnen verlaufen. Die Bildung des zusätzlichen Knochens außerhalb eines Gelenkes (heterotope Ossifikation) kann Schmerzen verursachen und die Beweglichkeit einschränken.
In Extremfällen sollte nach Abschluss der Knochenneubildung dieser operativ entfernt werden. Wenn eine Neigung zur Entstehung solcher Verknöcherungen bereits durch Voroperationen bekannt ist, so kann neben einer medikamentösen vorsorglichen Behandlung in den ersten Wochen nach Operation auch eine einmalige Bestrahlung 1-3 Stunden vor der Operation das Risiko deutlich verringern.
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