Zu Netzhauterkrankungen zählen altersabhängige Makuladegeneration, Diabetische Netzhauterkrankung, Makulaforamen, Macular pucker, toxische und vererbbare Netzhauterkrankungen.
Die lichtempfindlichen Nervenzellen sind in der Netzhaut lokalisiert. Um eine ausreichende Durchblutung zu gewährleisten verfügt die Netzhaut über eine eigene Gefäßversorgung. Verschlüsse der Netzhautgefäße können arteriell oder venös sein. Es kann jeweils das zentrale Gefäß oder nur ein abzweigender bzw. zuführender Ast betroffen sein
Ein Zentralvenenverschluss betrifft die Vene, durch die fast das gesamte Blut der Netzhaut abfließt. Es kommt zum Aufstau von Blut am Augenhintergrund und daher zu Blutungen an vielen Stellen der Netzhaut sowie zur Flüssigkeitsansammlung im Gewebe. Der Patient bemerkt eine relativ rasche Sehverschlechterung auf dem betroffenen Auge. Später kann es zu Sauerstoffmangel der Netzhaut und zur Gefäßneubildung auf der Netzhaut (Neovaskularisation) und der Regenbogenhaut (Rubeosis iridis) kommen. Dies kann zu erheblichen weiteren Schäden am Auge führen, z. B. durch eine starke Augendruckerhöhung (Neovaskularisations-Glaukom). Ist ein Venenast verschlossen, zeigen sich oben genannte Veränderungen nur im entsprechenden Abflussgebiet. Die Sehschärfe ist nur dann herabgesetzt, wenn die Netzhautmitte (Makula) oder der Sehnervenkopf (Papille) mit einbezogen ist. Es kann aber ebenfalls zu weiteren Schäden durch Sauerstoffmangel und Gefäßneubildung kommen.
Bei einem Verschluss der zentralen Netzhautarterie wird die Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt. Es kommt zu einer plötzlichen, nahezu vollständigen Erblindung des betroffenen Auges, ohne dass Schmerzen bemerkt werden. In weiterer Folge lagert sich Wasser im Gewebe ein, später geht der Sehnerv im vorderen Bereich zugrunde. Leider ist der Verlust der Sehkraft des betroffenen Auges nach einem Zentralarterienverschluss dauerhaft. Bei einem Verschluss eines Arterienastes ist nur das entsprechende Versorgungsgebiet betroffen. Daher kommt es beim Arterienastverschluss nur zu einer Sehverschlechterung oder zu einem Gesichtsfeldausfall an der jeweiligen Stelle.
Die Abklärung der kardiovaskulären Risikofaktoren erfolgt im Rahmen des stationären Aufenthaltes. Zu den Risikofaktoren zählen unter anderem hoher Blutdruck, Übergewicht, Rauchen, hohe Cholesterinwerte und Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit). Die Diagnostik erfolgt mittels Blutuntersuchung, Blutdruckmessung, EKG, Röntgenaufnahme des Brustbereiches sowie Ultraschall der Halsschlagader und des Herzens.
Bei allen Gefäßverschlüssen erfolgt eine stationäre Aufnahme des Patienten. Es wird eine sechstägige Infusionstherapie durchgeführt. Bei zu hohem Anteil der Blutzellen am Blutvolumen wird zusätzlich ein Aderlass vorgenommen. Arterielle Verschlüsse werden zusätzlich mit Augendrucksenkenden Medikamenten therapiert. Bei venösen Verschlüssen wird eine Anti-VEGF-Therapie durchgeführt, wobei eine kleine Menge eines Medikamentes direkt in den Glaskörper injiziert wird. Nach einem Gefäßverschluss werden weitere regelmäßige Kontrollen beim Augenarzt empfohlen. Zeigt sich bei einem Venenverschluss eine Gefäßneubildung oder eine Flüssigkeitseinlagerung, so wird eine gezielte Lasertherapie der Netzhaut vorgenommen. Durch die Behandlung können Folgeschäden oft verhindert werden, in wenigen Fällen kann die Sehschärfe sogar wieder verbessert werden.